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Kaufvertrag Fahrrad - sicher gebrauchtes Fahrrad kaufen

Kaufvertrag Fahrrad

Der sichere Weg zum gebrauchten Fahrrad

Bei rund 360000 offiziell erfassten Fahrraddiebstählen im Jahr, und einer hohen Dunkelziffer an Diebstählen, ist es eine gute Wahl auf ein gebrauchtes Fahrrad zurückzugreifen. Aber gerade hier sollte man vorsichtig sein, da der Handel mit gebrauchten Fahrrädern in Deutschland boomt.

Es ist nicht immer leicht ein geklautes von einem nicht geklauten Fahrrad zu unterscheiden. Auf Flohmärkten, Wochenmärkten und auch bei eBay Kleinanzeigen sind unzählige Angebote von gebrauchten Fahrrädern zu finden. Die Herkunft des Rades bleibt aber wohl jedem Käufer ein Rätsel.

Deshalb ist es dringend empfohlen ein Fahrrad, ob neu oder gebraucht, beim Fahrradhändler des Vertrauens zu kaufen. Hier hat man die Sicherheit, dass das Fahrrad nicht aus einem Diebstahl stammt und oben drauf gibt es noch eine Gewährleistung des Händlers.

Für alle, die ein Fahrrad gebraucht von Privatpersonen kaufen wollen, sollte ein Kaufvertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen werden. Bei uns bekommt Ihr eine kostenlose Vorlage für euren Kauf eines gebrauchten Fahrrades.
INFO Den Downloadlink findet Ihr am Ende dieser Seite

 


Gebrauchte Fahrräder werden gern gekauft

In Deutschland boomt der Markt für geklaute Fahrräder. Gerade die Hauptstadt Berlin entwickelt sich zum neuen Hotspot für den Fahrradhandel. Auch als Käufer ist der Kauf eines, auch unbewusst geklauten Rades, kein Kavaliersdelikt. Ohne einen Identitätsnachweis für das entsprechende Fahrrad ist man Teil einer strafrechtlichen Tat.

Der Delikt heißt schnell und einfach: „Hehlerei bzw. Handel mit gestohlenem Diebesgut“.

 

 

Kauvertrag Kostenlos DownloadenWie schnell man hier reinrutschen kann zeigt ein einfaches Beispiel:

Wir nennen Ihn Johannes P. – er ist neu nach Berlin gezogen, wohnt in einer WG und sucht einen fahrbaren Untersatz, um seinen täglichen Weg von und zur Uni zurück zu legen. Bei eBay Kleinanzeigen entdeckt er eine Anzeige von Uwe H. – ein günstiges Rad für nur 65 Euro. Völlig ausreichend denkt sich Johannes und macht einen Termin mit Uwe aus.

Der freundliche Herr kommt zum besagten Treffpunkt und das Fahrrad wechselt den Besitzer. Nach einem netten Plausch mit Uwe denkt Johannes sich überhaupt nichts dabei. Glücklich fährt er mit seinem neu erstandenen Rad in die WG und präsentiert seinen ganzen Stolz. Wenige Tage später pimpt er den alten Drahtesel auch mit ein paar coolen Fahrradaufklebern auf. Ein Felgenrandaufkleber im stylischen Rot darf natürlich auch nicht fehlen.

Nach einigen Wochen fährt Johannes, wie immer verschlafen, mit dem Rad zur Uni. Die Polizei macht die alltägliche Kontrolle und Johannes nimmt diese voll mit: „Guten Tag der Herr, haben Sie einen Ausweis für uns – Allgemeine Kontrolle?“ Johannes reicht den Herren etwas nörglerisch den Ausweis herüber und denkt sich nichts Schlimmes. Nachdem der Polizist die Rahmennummer mit der Datenbank abgleicht, kommt, was kommen muss. Das Rad ist doch tatsächlich als gestohlen gemeldet!
Der Polizist fragt Hannes, wo er das Rad her hat. Dieser erzählt, dass er es vor wenigen Wochen über eBay Kleinanzeigen gekauft hat. Eine Kaufvertrag, eine Ausweiskopie oder sonstiges hat er natürlich nicht vom Käufer.

Die Polizisten kassieren das Rad ein und nehmen Johannes seine Daten auf. Ihm wird in den nächsten Tagen Post von der Justiz erreichen.

Mit einem Kaufvertrag für das gebrauchte Rad und einer Ausweiskopie hätte er hier wenigstens nachweisen können, von wem er das Fahrrad gekauft hat. Johannes wird beim nächsten mal dreimal hinsehen, von wem er das Fahrrad kauft und natürlich einen entsprechenden Kaufvertrag ausfüllen!

 

Nur ein Kaufvertrag schützt

Ein gebrauchtes Rad sollte ausschließlich mit einem Kaufertrag erworben werden. Auch solltet Ihr darauf achten, ein kurzes Foto vom Personalausweis des Verkäufers zu machen. Im Fall der Fälle könnt Ihr so die Herkunft nachweisen und euch vor unangenehmen Folgen schützen.

Eine Garantie erhaltet Ihr aber selbstverständlich nur bei einer Fahrradregistrierung und dem Kauf in einem Radladen. Mit einem Kaufvertrag seid Ihr aber in jedem Fall aber der sicheren Seite.

 

Gebrauchte Fahrräder kaufenDer Handel mit gebrauchten Fahrrädern heizt den Diebstahl an

Erst durch den hiesigen Gebrauchtfahrrad – Markt wird der Diebstahl für die Kriminellen erst interessant. Durch die riesigen Absatzwege und die Anonymität des Internets haben es kriminelle oft nicht sehr schwer Ihr Diebesgut an den Mann oder die Frau zu bringen.

Wichtig ist dabei, dass Ihr euer Rad registrieren lasst und euch die Rahmennummer notiert. Bei hochwertigen Rädern macht es ebenfalls Sinn sich die Seriennummern der Teilen wie z.B. Gabel, Dämpfer, Kurbel u.v.m. zu notieren. Nicht selten werden geklaute Fahrräder zerlegt und die Einzelteile verkauft. Für die Polizei ist es später schwierig diese Teile zuzuordnen.

Es werden nicht selten große Diebesbanden ausgehoben und ein großes Arsenal an Fahrrädern und Teilen sichergestellt. Da keiner Seriennummern notiert oder Diebstähle meldet, fällt die Zuordnung der geklauten Fahrräder schlicht ins Wasser.

Auch wenn man etwas tiefer in die Tasche greifen muss, sollte man daher zu einem Neurad greifen oder ein Secondhand Rad bei einem An- und Verkauf erwerben. Die Vorteile hier liegen klar auf der Hand:
- Die Räder sind überprüft und die Rahmennummer wurde abgeglichen
- Es gibt eine Unbedenklichkeitserklärung für die Fahrräder
- Ein Fahrradpass ist meist inklusive


P.S. Bei eurem Fahrradhändler des Vertrauens lassen sich dann auch schnell Reparaturen erledigen.

Jetzt einfach den Kaufvertrag als .PDF Donwloaden: Kaufvertrag


 

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